Datenschutz

Belehrung zur Ausstellung des Impfzertifikates (§ 22 Abs. 5 IfSG)

Hiermit willige ich ein das meine personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung des digitalen Impfnachweises erfolgt auf der Grundlage des Paragraphen 22 Infektionsschutzgesetz (§ 22 IfSG).

Des weiteren willige ich eine das meine personenbezogenen Daten in Kooperation mit PunktApotheke (Ostwall 5, 46397 Bocholt) zur Erstellung des Impfzertifikates benutzt werden dürfen.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass der vorsätzliche Gebrauch eines durch unrichtige Angaben erschlichenen Impfzertifikates strafbar ist und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem besteht das Risiko von Schadensersatzansprüchen. Wird ein solches unrichtiges Impfzertifikat im Ausland verwendet, kann dies weitere Sanktionen vor Ort nach sich ziehen. Datenschutzrechtliche Hinweise: Um das Impfzertifikat erstellen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten aus der Impfdokumentation zu verarbeiten. Da wir verpflichtet sind, Ihre Identität sowie die Authentizität der Impfdokumentation nachzuprüfen, bewahren wir eine Kopie der Impfdokumentation für eine Dauer von zwei Jahren auf, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten der zu dokumentieren, insbesondere für den Fall der Inanspruchnahme durch Behörden. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz i.V.m. den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen, insbesondere zu den Betroffenenrechten, können den allgemeinen Datenschutzhinweisen der Apotheke entnommen werden.

Meine Impfdokumentation wird zur Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats an das Robert-Koch- Institut übermittelt, das das Zertifikat technisch generiert. Das Robert Koch-Institut ist gesetzlich befugt, die zur Erstellung und Bescheinigung des COVID-19-Impfzertifikats erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und ist insoweit alleine verantwortlich.